krankenzusatzversicherung Vergleich für Luxemburg
Gut abgesichert für den Ernstfall
Krankenzusatzversicherung
Die nationale Gesundheitskasse (Caisse Nationale de Santé, CNS) deckt nicht Ihre ganzen Kosten im Krankheitsfall, bei einem Unfall oder Krankheitsaufenthalt.
Außerdem können die Konsultation von Spezialisten, Zahnprothesen oder auch Rehamaßnahmen nach Unglücksfällen schwerwiegende finanzielle Folgen haben.
Sie sind versicherungspflichtig und verdienen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?
Ihnen reicht aber die Standardabsicherung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aus?
Dann entscheiden Sie sich jetzt für eine attraktive Krankenzusatzversicherung entsprechend Ihren Ansprüchen. Egal ob Sie die besseren privaten Zusatzleistungen einzeln, also ambulant, stationär oder dental wünschen, oder als gesamte Einheit genießen möchten.
Sie wünschen Chefarztbehandlung im 1-
Sie möchten qualitativ hochwertigen Zahnersatz, aber dabei nicht arm werden?
Sie bevorzugen eine Behandlung mit Alternativmedizin?
Sie benötigen eine neue Brille oder Kontaktlinsen?
Dann wählen Sie jetzt Ihre Ergänzungsversicherung aus und fordern Sie eine Angebot nach Ihren Bedürfnissen an. Empfehlenswert dabei ist es sich von einem unabhängigen Profi kostenfrei beraten zu lassen. Auch das ist ebenfalls für Sie kostenlos.
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Krankenversicherung So decken Sie in Luxemburg Ihre Arztkosten
Die Krankenversicherung ist in Luxemburg zwingend erforderlich. Für die Grunddeckung sorgt das staatliche Sozialversicherungssystem.
Die Beiträge werden sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer geleistet, und die meisten Sozialleistungen (Arbeitslosengeld, Altersrente, bestimmte Formen von Kranken- und Mutterschaftsgeldern) werden abzüglich des Krankenversicherungsbeitrages ausgezahlt, wobei die Sozialbehörde den Arbeitgeberanteil übernimmt.
Es gibt besondere Krankenversicherungen, die speziell für Personen, die ständig auf der Durchreise sind, entwickelt wurden. Diese sind in etlichen Ländern gültig. Wenn Sie sich für einen Nicht-Einwohner-Steuerstatus eignen, müssen Sie eventuell keine Beiträge zum luxemburgischen Sozialversicherungssystem leisten, sondern werden durch Ihren Arbeitgeber versichert. (Dies sollten Sie allerdings abklären!)
Alle Arbeitnehmer und Selbstständige müssen in Luxemburg je nach Beruf Beiträge für die Krankenkasse ( caisse de maladie) bezahlen. Die Beiträge werden vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber erbracht. Es ist jedoch Aufgabe des Arbeitgebers, Ihren jeweiligen Anteil am Lohn einzubehalten und an die Krankenkasse weiterzuleiten. Die Arbeiter mancher Branchen müssen eine höhere Rate bezahlen (9,9%), welche ebenso zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt wird. Wer Sozialleistungen empfängt, bezahlt einen geringeren Prozentsatz von 5,2%, welcher zur Hälfte von der Sozialbehörde bezahlt wird. All denjenigen, die Arbeitslosengeld, Altersrenten oder andere Lohnersatzzahlungen erhalten, wird der Krankenversicherungsbeitrag von der Unterstützungszahlung abgezogen.
Alle Familienmitglieder, die von Ihnen abhängig sind, wozu auch Kinder gehören, wenn Sie entweder Vollzeitstudenten oder arbeitslos sind, sind automatisch mitversichert. Der Versicherungsschutz umfasst die meisten Behandlungen beim Hausarzt und bei Spezialisten, Laboruntersuchungen, Rezepte und Krankenhausaufenthalte.
Das luxemburgische Gesundheitssystem basiert auf Rückerstattung, das heißt, Sie müssen alle Quittungen von ärztlichen Beratungen, Behandlungen, und Arzneimitteln bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um diese dann zu dem jeweiligen Prozentsatz (dieser variiert von 80 bis 100%) erstattet zu bekommen. Bei einer Krankheit gilt, dass die erste ärztliche Beratung zu 80% und darauf folgende Behandlungen innerhalb der nächsten 28 Tage zu 95% rückerstattet werden. Rezepte werden normalerweise zu 78% erstattet, auch wenn es eigentlich vier Kategorien für verschiedene Rezepte gibt, deren Rückerstattungsgrad von 0 bis 100% reicht. Zahn- und Augenbehandlungen sind ebenfalls im Versicherungsschutz inbegriffen, auch wenn einige Services eine vorherige Genehmigung erfordern und Sie vielleicht gezwungen sind zu jährlichen Kontrolluntersuchungen zu gehen. Die caisse de maladie erstattet gewöhnlich auch Notfallbehandlungen im Ausland (vorausgesetzt, dass Sie nicht ausdrücklich aus diesem Grund verreist sind), und zwar zu den gleichen Prozentsätzen wie vergleichbare Behandlungen in Luxemburg rückerstattet werden.
Unabhängig von der Krankenversicherung gibt es noch die Pflegeversicherung, die assurance dépendance genannt wird. Diese wird durch eine 1%-ige Steuer, die von Arbeitnehmern, gewerblichen Erträgen und Lohnersatzzahlungen einbehalten wird, finanziert. So können die Kosten der Pflegeversicherung in Altenheimen und anderen Pflegeinrichtungen in Luxemburg getragen werden.
Viele Luxemburger schließen eine Zusatzversicherung bei einer der gemeinnützigen Krankenversicherungen oder Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit ( mutuelles), die dem Sozialversicherungsministerium angeschlossen sind, ab. Viele Arbeitgeber bieten eine solche Zusatzversicherung als besondere Vergütung an, und zwar entweder zu günstigen Konditionen für den Arbeitnehmer oder auf einer gemeinsamen Zahlungsbasis. Eine mutuelle bezahlt die Kosten, die von Ihrer Kasse nicht übernommen werden und bietet eventuell noch erweiterte Leistungen bei Krankenhausaufenthalten (das heißt, ein eigenes Zimmer), Augenbehandlungen (Brillen und Kontaktlinsen), Zahnbehandlungen und medizinischen Behandlungen außerhalb Luxemburgs an. Die Kosten für zusätzliche Versicherungen sind normalerweise gering, beziehen sich aber auf die einzelnen Personen (das heißt, Sie müssen für die Versicherung Ihres Ehepartners, Ihrer Kinder und anderer abhängiger Familienmitglieder extra bezahlen). Wenn Sie besondere Bedürfnisse oder Umstände haben oder medizinische Versorgung in anderen Ländern brauchen, können Sie sich durch einen Versicherungsvertreter privat zusätzlich versichern.