Lebensversicherung Vergleich für Luxemburg

Lebensversicherung: Vergleich gibt umfassenden Überblick

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Gut abgesichert für den Ernstfall

Zukunftsvorsorge für Sie und Ihre Familie.

Durch die Verbindung aus Kapitalzuwachs und Absicherung können Sie mit einem regelmäßigen Sparbeitrag Ihre Zukunft und die Ihrer Angehörigen absichern und gleichzeitig die Beiträge/Versicherungsprämien von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen.

Die Vorteile der Lebensversicherung in Luxemburg.

Die luxemburgischen Lebensversicherungsverträge weisen einige interessante Charakteristika auf:

Das Sicherheitsdreieck (Versicherungsnehmer-Versicherungsgesellschaft-Depotbank)

Ein durch einen luxemburgischen Vertrag angelegtes Vermögen ist besonders geschützt. In der Tat werden die eingezahlten Mittel nicht von der Versicherungsgesellschaft verwaltet, sondern von einer Depotbank verwahrt. Daher sind sie von der Bilanz der Versicherungsgesellschaft getrennt und können bei einer Insolvenz des Versicherers nicht beschlagnahmt werden. Außerdem verfügt der Versicherungsnehmer über den gewaltigen Vorteil, dass er vorrangig gegenüber den anderen Gläubigern ist.

Flexibilität und Vielfalt der Anlagen

Ein luxemburgischer Vertrag bietet eine große Flexibilität in Bezug auf Vermögenswerte. Je nach angelegtem Betrag können die ausgewählte Versicherungsgesellschaft und der ausgewählte Manager die direkt gehaltenen Aktien und Anleihen, Währungen usw. auswählen. Für Verträge über mindestens 1 Million Euro und ein Immobilienvermögen des Versicherungsnehmers von mindestens 2,5 Millionen Euro kann ein maßgeschneidertes Portfolio mit jeglicher Art von Anlagen (nicht börsennotierte Aktien, Derivate usw.) erstellt werden.

Option für Auswanderer

Ein luxemburgischer Vertrag hat den Vorteil, dass dafür nur im Land des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers Steuern anfallen. Der Vertrag eines Nichtansässigen wird also in Luxemburg nicht besteuert. Somit besteht nicht die Gefahr, dass jemand, der im Laufe seiner beruflichen Laufbahn mehrmals den Steuerwohnsitz wechseln muss, doppelt beteuert wird. Er kann also seinen Vertrag behalten, unabhängig davon, in welches Land er zieht.

Wer seinen Wohnsitz in Belgien, Frankreich oder Deutschland hat und einen luxemburgischen Lebensversicherungsvertrag unterschreibt, ist im Land seines Wohnsitzes steuerpflichtig. Folgende Informationen sind ohne Gewähr.

Für Belgier

Nach der aktuell geltenden Gesetzgebung fallen auf die Gewinne während der Laufzeit des Vertrags und bei seinem Ablauf/seiner Kündigung keine Steuern an, falls der Vertrag keine garantierten Erträge vorsieht (Typ 23).

Falls der LVV jedoch eine Ertragsgarantie vorsieht (Typ 21), sind die bei einem Rückkauf erzielten Erträge (also die Differenz zwischen dem eingezahlten Betrag und der Summe der ausgezahlten Prämien) steuerpflichtig (Wertpapiererträge), es sei denn

  • der Vertrag sieht eine Todesfallleistung von mindestens 130% der Summe der ausgezahlten Prämien vor,
  • der Versicherungsnehmer nimmt mindestens 8 Jahre lang keinen Rückkauf vor.

Für Franzosen

Wer seinen Steuerwohnsitz in Frankreich hat, unterliegt der Vermögenssteuer, falls sein steuerbares Nettovermögen über 1,3 Millionen Euro liegt. Der Lebensversicherungsvertrag unterliegt der Vermögenssteuer, unabhängig davon, ob er französisch oder luxemburgisch ist.

Der Lebensversicherungsvertrag eines französischen Auswanderers unterliegt nicht der Vermögenssteuer, unabhängig davon, ob er französisch oder luxemburgisch ist.

Im Falle eines teilweisen oder vollständigen Rückkaufs während der Laufzeit des Vertrags kann der Versicherte sich entweder für die Einkommenssteuer oder für die pauschale Steuer auf Wertpapiererträge (prélèvement forfaitaire libératoire) entscheiden (der Steuersatz hängt von der verstrichenen Laufzeit des Vertrags ab).

Ein luxemburgischer Lebensversicherungsvertrag eines französischen Auswanderers kann bei einer Rückkehr nach Frankreich und unter bestimmten Bedingungen vorübergehend von der Vermögenssteuer befreit sein (Art. 885 A des französischen allgemeinen Steuergesetzes).

Für Deutsche

Wer seinen Steuerwohnsitz in Deutschland hat, wird für die Anhäufung der Ersparnisse im Rahmen eines luxemburgischen Lebensversicherungsvertrags nicht besteuert.

Bei Teilrückkäufen während der Laufzeit des Vertrags wird der Mehrwert besteuert:

  • zu 50% mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz, falls die Entnahmen nach 12 Jahren erfolgen und falls der Begünstigte der Entnahmen mindestens 62 Jahre alt ist,
  • in allen anderen Fällen zu 100% zum Pauschalsatz.

Im Todesfall der versicherten Person wird der Mehrwert nicht besteuert.

Was ist eine Lebensversicherung ?

Wenn von Lebensversicherung die Rede ist, sind häufig ganz unterschiedliche Dinge gemeint. Das liegt vor allem daran, dass es sich dabei einerseits um ein Instrument der Risikoabsicherung (wirtschaftlicher Nachteil, der durch den Tod des Versicherungsnehmers verursacht wird) und andererseits um eine steuerlich begünstigte Form der Geldanlage handelt. Diese beiden Ausprägungen werden gelegentlich auch noch kombiniert.Lesen Sie hier über die unterschiedlichen Arten der Lebensversicherung, wie diese funktionieren und warum man eine Lebensversicherung abschließt.

Bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags bestimmen Sie die Laufzeit, das Kapital und die Begünstigten. Anschließend zahlen Sie regelmäßig eine Sparprämie ein, die Ihren Möglichkeiten und Zielsetzungen bis zum Vertragsende entspricht.

Bei Vertragsfälligkeit erhalten Sie das vertraglich garantierte bzw. angesparte Kapital zuzüglich der Zinsen. Falls Sie während der Vertragslaufzeit sterben, wird das vertraglich vorgesehene bzw. garantierte Kapital zu 100% oder mehr (je nach Vertragsart) an Ihren Begünstigten ausgezahlt.

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Worauf ist bei der Produktauswahl zu achten?

Eine reine Ablebensversicherung ist nicht besonders kompliziert. Allerdings sollten Sie sich vor Abschluss genau überlegen, wie lange der Vertrag laufen soll und wie hoch die Todesfallleistung sein soll, da diese beiden Faktoren gemeinsam den größten Einfluss auf die Versicherungsprämie hat. Daneben gibt es noch einige wenige Produkt-Spezifika, die Sie kennen sollten, um die für Sie beste Auswahl treffen zu können.


Laufzeit und Versicherungssumme

Sowohl für Laufzeit als auch Versicherungssumme gilt: nicht zu wenig aber auch nicht zu viel. Die Prämie bestimmt sich weitestgehend aus diesen beiden Faktoren.

Vertragslaufzeit

Bei den meisten Lebensversicherungen können Sie die Laufzeit innerhalb bestimmter Grenzen frei wählen. Die Mindestlaufzeiten betragen dabei meist nur wenige Jahre. Die Höchstlaufzeiten sind unterschiedlich geregelt.

Einige Versicherungen haben Limits bei den Laufzeiten von 25 oder 30 Jahren, andere haben keine derartige Grenze. Daneben gibt es meist zusätzlich ein „Höchstendalter“. Das ist jenes Alter, welches zum Ende der Laufzeit maximal erreicht sein darf. Es beträgt häufig 75 Jahre.

Wenn Sie sich Gedanken über die Versicherungsdauer machen, beachten Sie bitte folgendes: es ist in den meisten Fällen günstiger von vornherein eine längere Versicherungsdauer zu vereinbaren. Zwei Verträge hintereinander sind häufig teurer, da Sie beim zweiten Vertrag aufgrund des dann höheren Lebensalters in eine höhere Prämienstufe fallen.

Die Laufzeit sollte jeweils an den Zweck der Absicherung angepasst sein. Wenn Sie zum Beispiel die Versorgung und Ausbildung Ihrer minderjährigen Kinder absichern möchten, sollten Sie die Laufzeit bis zu jenem Zeitpunkt wählen, zu dem Sie davon ausgehen können, dass Ihre Kinder auf eigenen Beinen stehen.

Höhe der Versicherungssumme

Die Höhe der Versicherungssumme einer Ablebensversicherung sollte gut überlegt sein. Wenn Ihre Motivation für den Abschluss einer Lebensversicherung die Absicherung Ihrer Angehörigen ist, sollten Sie sich Fragen stellen wie z.B.: welche Leistungen haben die Hinterbliebenen im Fall der Fälle zu erwarten (Witwen-/Witwerrente, Waisenrente), wie viel Unterstützung von der Familie wäre zu erwarten, wie viel könnten Ihre Hinterbliebenen selbst zum Unterhalt beitragen und welche finanzielle Lücke würde dann am Ende entstehen. Die Versicherungssumme sollte also ausreichend hoch gewählt werden, damit die Hinterbliebenen nicht in finanzielle Bedrängnis kommen.

Falls Sie die Ablebensversicherung zur Versicherung eines Kredits abschließen möchten, fällt die Auswahl der Versicherungssumme leichter, da Sie sich an der Höhe des Kredits orientieren können. Beachten Sie unbedingt, dass es zu keiner Unterdeckung kommt. Diese Gefahr besteht, wenn Sie eine Lebensversicherung mit einem fallenden Verlauf abschließen. Unter Umständen ist es ratsam eine Versicherungssumme zu wählen, die höher ist als die Kreditsumme und/oder eine Laufzeit die ein wenig länger ist als die eigentliche Laufzeit des Kredits. Die Versicherungssumme sollte zu jeder Zeit höher oder gleich hoch sein wie die verbleibende Kreditrestschuld.

Arten der Lebensversicherung

Lebensversicherung“ ist ein Oberbegriff, mit dem verschiedene Arten von Versicherungen gemeint sein können. Welche Arten es grundsätzlich gibt und wodurch sich diese unterscheiden erfahren Sie hier.

Ablebensversicherung / Risikolebensversicherung

Die Ablebensversicherung (auch Risikolebensversicherung, Risikoversicherung oder reine Ablebensversicherung genannt) ist ein relativ einfaches Versicherungsprodukt: verstirbt der Versicherungsnehmer während der Laufzeit, dann gelangt die vereinbarte Versicherungssumme zur Auszahlung. überlebt der Versicherungsnehmer die vereinbarte Versicherungsdauer, dann erfolgt keine Leistung.

Erlebensversicherung

Im Gegensatz zur reinen Ablebensversicherung ist die Erlebensversicherung ein Instrument zur Geldanlage.

Die einbezahlten Prämien werden von der Versicherung veranlagt, und am Ende der Laufzeit kommen die vereinbarte Versicherungssumme und die bis dahin erwirtschafteten Gewinnanteile zur einmaligen Auszahlung oder sie werden als Rente ausgezahlt.

Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Versicherungsdauer verstirbt, erhält der im Versicherungsvertrag Begünstigte die eingezahlten Prämien sowie die bis dahin entstandene Gewinnbeteiligung.

Er- und Ablebensversicherung

Eine häufige Variante von Lebensversicherungen ist die Mischform aus Er- und Ablebensversicherung. Diese funktioniert wie folgt: Erlebt der Versicherungsnehmer das Ende der Laufzeit, werden das bis dahin angesparte Kapital sowie die entstandenen Gewinnanteile ausbezahlt. Die Auszahlung kann dabei als Einmalzahlung oder als Rente vereinbart werden.

Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer während der Laufzeit verstirbt, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Begünstigten ausbezahlt. Die Versicherungssumme ist dabei in der Regel deutlich höher als die bis dahin eingezahlten Sparbeträge.

Wenn Ihr Hauptanliegen darin besteht, Ihre Angehörigen im Todesfall abzusichern, empfehlen wir den Abschluss einer reinen Ablebensversicherung und eine davon unabhängige Organisation Ihrer Geldanlage, da die Ablebensversicherung jedenfalls sinnvoller und kostengünstiger ist als eine gemischte Er- und Ablebensversicherung.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Bei einer fondgebundenen Lebensversicherung handelt es sich in erster Linie um eine Form der Geldanlage. Die Versicherung veranlagt dabei den größten Teil der Prämie in Investmentfonds.

Am Markt gibt es viele unterschiedlich gestaltete Produkte. Im Gegensatz zur klassischen Lebensversicherung unterliegt die Veranlagung dabei weniger strengen Richtlinien. Wie veranlagt wird, hängt in erster Linie von der Risikofreude des Versicherungsnehmers ab. Dabei gilt: je höher der in Aussicht gestellte Ertrag, desto höher ist auch das Risiko. Seien Sie daher vorsichtig, denn es besteht die Möglichkeit hohe Verluste zu erleiden.

Die fondsgebundene Lebensversicherung hat in der Regel auch eine Ablebenskomponente, d.h. im Ablebensfall wird eine bestimmte Summe ausgezahlt. Diese Ablebenssumme kann häufig in unterschiedlichen Höhen gewählt werden. Der Anteil der Prämie für die Ablebensleistung wird nicht veranlagt.

 

 

Fondsgebundene Versicherungsprodukte

Neben klassischen Produkten mit garantierter Verzinsung, bei denen die Prämien der Versicherten im allgemeinen Deckungsstock der Versicherungsgesellschaft oder deren Muttergesellschaft verwaltet werden, können Luxemburger Gesellschaften eine breite Palette an fondsgebundenen Produkten anbieten, die gekoppelt sind an:

  • externe Investmentfonds, die von erfahrenen Vermögensverwaltern gemanagt werden;
  • interne Fonds, die ebenfalls wie Organismen für gemeinsame Anlagen funktionieren und die eine gemeinsame Ermessungsverwaltung auf Grundlage eines Kundenmandats erlauben und dabei die unterschiedlichen Risikoprofile der Zeichner berücksichtigen;
  • zweckgebundene interne Fonds, die ein individuelles Verwaltungsmandat gemäß den persönlichen Zielen des Zeichners ermöglichen. Mehrere zweckgebundene Fonds können in einem Versicherungsvertrag untergebracht werden.

Die Möglichkeiten, die in einem Versicherungsvertrag gehaltenen Aktiva zu diversifizieren, steigen proportional zu den investierten Beträgen und sind abhängig vom gewählten Fondstyp. Die Auswahl möglicher Anlagen wird größer: von nationalen oder internationalen Aktien-, Geldmarkt- oder Anleihefonds über alternative Fonds und strukturierte Produkte bis hin zu börsennotierten und nicht börsennotierten Aktien.

Die Anlagestrategie kann während der gesamten Laufzeit des Vertrages jederzeit angepasst werden.

Superprivileg

Um Zeichnern von Luxemburger Lebensversicherungsverträgen ein Maximum an Sicherheit zu bieten, schreibt das Gesetz vor, dass die Vermögenswerte, die zur Deckung der Verpflichtungen des Versicherers dienen, bei einem Kreditinstitut deponiert werden, das zuvor von der zuständigen Versicherungsaufsicht Commissariat aux Assurances zugelassen worden ist. Jede Lebensversicherungsgesellschaft muss einen Verwahrungsvertrag mit der Depotbank abschließen, welcher durch die Versicherungsaufsicht genehmigt werden muss.

Dieser unter dem Namen “Sicherheitsdreieck” bekannte Mechanismus stellt sicher, dass die Aktiva zur Deckung der Verpflichtungen des Versicherers klar von anderen Vermögenswerten des Versicherungsunternehmens getrennt sind und auf separaten Bankkonten gehalten werden. Kundengelder sind damit rechtlich getrennt von Ansprüchen der Anteilseigner oder Gläubiger der Versicherungsgesellschaft. Auch die Depotbank muss diese Anlagen gesondert verwahren und die Interessen der Versicherungsnehmer schützen.

Das modifizierte Gesetz vom 06. Dezember 1991 gewährt den Zeichnern eines Luxemburger Lebensversicherungsvertrages den Status eines erstrangigen Gläubigers auf die Vermögensgegenstände der Versicherung, welche die versicherungstechnischen Rückstellungen darstellen. Dieses Vorzugsrecht der Zeichner gegenüber allen anderen wie auch immer gearteten Gläubigern, auch unter dem Namen “Superprivileg” bekannt, zielt darauf ab, die Versicherungsnehmer gegen Insolvenzrisiken des Versicherers abzusichern.

Gründe für den Abschluss einer Lebensversicherung

Je nach individuellem Grund für den Abschluss einer Lebensversicheruunterschiedliche Produkte besser oder weniger gut geeignet.

Absicherung von Angehörigen

Speziell junge Familien die über keine großen finanziellen Reserven verfügen, können bei unerwarteten Schicksalsschlägen schnell in finanzielle Not geraten. Wenn plötzlich der Großteil des Einkommens wegbricht, können die Hinterbliebenen eines Verstorbenen die finanziellen Einbußen kaum ausgleichen.

Die Ablebensversicherung ist eine kostengünstige Möglichkeit für diesen Fall Vorsorge zu treffen. Mit unserem Lebensversicherungsrechner können Sie die Angebote verschiedener Versicherer gleich online vergleichen und Ihre Lebensversicherung abschließen.

Gewinnbeteiligung

Die Prämien für die Ablebensversicherung werden mit einem Sicherheitspolster kalkuliert. Außerdem veranlagen die Versicherer einen Großteil der Prämienzahlungen, da die versicherten meist über lange Zeiträume einzahlen um für einen Fall in der Zukunft vorzusorgen. Dadurch entstehen signifikante Kapitalerträge.

Weitere Gewinne können sich für die Lebensversicherer ergeben wenn weniger für Todesfälle aufgewendet werden muss als ursprünglich berechnet wurde (der sogenannte Sterblichkeitsgewinn) oder wenn die veranschlagten Verwaltungskosten geringer ausfallen als erwartet.

Als Versicherungsnehmer einer Ablebensversicherung profitieren Sie von den Gewinnen in Form einer Gewinnbeteiligung, die eine geringere Zahlprämie zur Folge hat. Sie bezahlen also eine geringere Prämie als der Tarif der Lebensversicherung vorsieht.

Zahlprämie

Die Zahlprämie ist jene Prämie die Sie effektiv für die Lebensversicherung zu bezahlen haben. Sie wird berechnet indem von der Tarifprämie (jener Prämie die von der Versicherung für das Ablebens-Risiko einer zu versichernden Person vorgesehen ist) eine Gewinnbeteiligung abgezogen wird.

Da es bei einer Risikolebensversicherung (Ablebensversicherung) zu keiner Ausschüttung von Gewinnen kommt, werden die Gewinne in Form einer verringerten Prämie an den Versicherungsnehmer weitergegeben. Die um die Gewinnbeteiligung verminderte Prämie wird Zahlprämie (auch Nettoprämie) genannt.

Da die Höhe der Gewinnbeteiligung jährlich festgelegt wird, kann die Zahlprämie dementsprechend fallen oder steigen.

 

Ihre Vorteile der Kapitallebensversicherung im Überblick

Finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen

Systematischer Aufbau der Altersvorsorge

Hohe Sicherheit

Garantierte Mindestverzinsung

Individuelle Gestaltung bei Laufzeit und Beitragshöhe

Lährliche Erhöhung der Beiträge möglich (Dynamisierung)

Als Ergänzung zur Kapitallebensversicherung: die Berufsunfähigkeitsversicherung

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